Mein Service bei Verkehrsunfällen
kostenfreies telefonisches Vorgespräch
Erstberatung in der Kanzlei mit Aufnahme des Sachverhalts, Durchsicht der Unterlagen (Unfallbericht, Gutachten, Arztberichten etc.), Empfehlung für das weitere Vorgehen. Wenn anwaltliches Handeln geboten ist, Kalkulation der voraussichtlich anfallenden Kosten. Die Kosten der Erstberatung werden auf eine gegebenenfalls folgende anwaltliche Tätigkeit voll angerechnet. Bei Verschulden des Unfallgegners muss der gegnerische Haftpflichtversicherer sämtliche Kosten übernehmen.
- Ermittlung des gegnerischen Haftpflichtversicherers
- Korrespondenz und Verhandlung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Rechtsschuitzversicherung, Unfallversicherer, Berufsgenossenschaft, dem Unfallgegner, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
- Verschaffung von Akteneinsicht in Ermittlungs- und Gerichtsakten
- Verteidigung im Ermittlungs-, Bußgeld- und Strafverfahren
- Inschutznahme gegen unberechtigte Schadensersatzforderungen
- Führung von Schadensersatz und Schmerzensgeldprozessen